fillTeaser    AQ-Versicherung Teil 2

2. Die Haftpflichtversicherung

Kraft Gesetzes ist jeder, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet.

Das heißt, wenn euer Aquarium ausläuft, und Eigentum von anderen (Mieter, Vermieter usw.) wird beschädigt, seid Ihr auf jeden Fall zum Schadenersatz verpflichtet, unabhängig davon, ob Ihr eine Haftpflichtversicherung habt oder nicht. Für den entstandenen Schaden müßt Ihr geradestehen und das kann teuer werden.

Die Haftpflichtversicherung deckt nun diese Kosten des Schadenersatzes ab. Darüber hinaus wehrt sie aber auch ungerechtfertigt gestellte Ansprüche ab. Das ist ein Sachverhalt, der nicht so bekannt ist und deshalb leicht übersehen wird. Trotzdem kann dieser Punkt des LinkVersicherungsschutzes sehr wichtig sein.

Hierfür ein Beispiel:

Stellt euch vor, euer Aquarium ist ausgelaufen und durch die Holzbalkendecke ist dem Nachbarn unter euch Wasser auf das Sofa getropft. Nun ist das Sofa nicht mehr das neueste, sondern schon 20 Jahre alt. Der Bezug ist verschlissen und die Federung ausgeleiert. Obwohl das Sofa eigentlich besser auf den Sperrmüll gehört hätte, verlangt euer Nachbar wegen der Beschädigung ein nagelneues Sofa für 2500,- €, andernfalls würde er klagen.

Es ist sicherlich leicht zu erkennen, daß der Nachbar hier eine überzogene Forderung stellt. Die Haftpflichtversicherung prüft in einem solchen Fall, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist. In dem genannten Beispiel würde die Versicherung den Anspruch als ungerechtfertigt ablehnen, allenfalls eine geringfügige Restwertentschädigung, die dem eigentlichen Wert des Sofas entspricht, zur Verfügung stellen. Sollte der Nachbar nicht damit einverstanden sein und klagen, würde der Haftpflichtversicherer den Prozeß für euch führen. Ihr hättet mit den Prozeßkosten und dem ganzen Ärger nichts zu tun. Es wird hier also Versicherungsschutz geboten, obwohl nicht bezahlt wird. Man kann das für den Haftpflichtschadenfall fast als kostenlose Rechtsschutzversicherung ansehen.

Nehmen wir einmal an, das Sofa wäre gerade neu gewesen und der Anspruch in Höhe von 2500,- € wäre gerechtfertigt gewesen, dann hätte die Haftpflichtversicherung den Schaden für euch in voller Höhe bezahlt und Ihr wäret ebenfalls alle Sorgen los gewesen.

Ich hoffe, daß ich euch damit die Haftpflichtversicherung vom Grundgedanken her genügend erläutert habe.

Folgendes solltet Ihr besonders beachten:

Eure Haftpflichtversicherung sollte immer auf dem neuesten Stand sein. Bei älteren Vertragsformen gibt es noch viele Ausschlüsse. Zum Beispiel das Schäden innerhalb der Familie nicht bezahlt werden. Das kann wichtig sein, wenn z. B. Sohn oder Tochter mit eigener Familie (also eigenem Hausstand) im elterlichen Haus wohnen. In neueren Vertragsformen gibt es diesen Ausschluß nicht mehr.

Oftmals wird die Haftpflichtversicherung in einer abgespeckten Version verkauft. Das hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, daß er weniger Beitrag zahlt. Dafür hat er dann aber auch etwas weniger Versicherungsschutz. Häufig sind dann in der abgespeckten Version sogenannte "Allmählichkeitsschäden" ausgeschlossen. Der Name sagt es schon. Solche Schäden müssen über einen längeren Zeitraum unbemerkt eingetreten sein.

Auch hierzu ein Beispiel:

Stellt euch vor, Ihr wohnt in einer Mietwohnung und habt ein Aquarium. Das Aquarium steht auf Parkettfußboden. Im Laufe der Jahre ist durch das Hantieren im Becken immer mal wieder Wasser übergeschwappt und hat von euch unbemerkt hinter dem Aquarium, einen erheblichen Schaden am Parkett herbeigeführt. Dies wäre ein typischer Allmählichkeitsschaden der nicht versichert wäre, wenn er bei Antragsstellung ausgeschlossen wurde.

In der abgespeckten Haftpflichtversion sind ebenfalls oft "Schäden an gemieteten Sachen" ausgeschlossen.

Auf das obige Beispiel bezogen heißt das, daß der Schaden nicht bezahlt werden würde, da es sich um eine gemietete Wohnung handelt. Da das Parkett unstrittig zur Wohnung gehört, ist der Schaden somit nicht ersatzpflichtig.

Wer also eine Haftpflichtversichung abschließt oder eine alte auf den neuesten Stand bringt, sollte unbedingt auf diese beiden Feinheiten achten.

Eine Haftpflichtversicherung gehört für das, was sie bietet zu den preiswerteren Versicherungen. Im Durchschnitt kostet Sie zwischen 50,- € und 75,- € im Jahr.

Auch hier noch ein Hinweis: Sehr alte Haftpflichtversicherungen sind durch Beitragsangleichungen über viele Jahre hinweg sehr viel teurer als 75,- €, obwohl sie nach heutigem Stand meistens schlechteren Versicherungsschutz bieten. Eine Erneuerung auf den neuesten Stand bringt hier nicht nur einen wesentlich besseren Vesicherungsschutz, sondern zusätzlich auch noch eine Geldersparnis mit sich.

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