fillTeaser    AQ-Versicherung Teil 5

5. Die Glasbruchversicherung

Wie bei der Hausratversicherung schon erwähnt, wird bei einem Schaden durch ausgelaufenes Aquariumwasser das Aquarium selbst nicht mit ersetzt.

Wer also sein Aquarium versichern möchte, hat hierzu über die Glasbruchversicherung die Möglichkeit.

Allerdings sollten auch hier einige Dinge beachtet werden.

Die Mitversicherung von Aquarien in der Glasbruchversicherung muß extra beantragt werden. Nicht jeder der eine Glasbruchversicherung hat, hat automatisch sein Aquarium mitversichert. Ausnahme sind auch hier wieder ganz neue Glasbruchversicherungen bei einigen Versicherern. Manchmal ist es auch möglich Aquarien einzeln, also ohne die komplette Glasbruchversicherung für die Wohnung oder das Haus zu versichern.

Versichert gilt über diese Versicherung der Bruch des Glases. Bruch gilt definiert als ein Sprung der von der einen Scheibenoberfläche bis zur anderen durchgeht. Dies ist nötig um den Bruch von den Oberflächenschäden, wie Kratzer und kleinere Kantenabsplitterungen abzugrenzen. Gäbe es diese Abgrenzung nicht, wäre fast jede Scheibe in Deutschland ein Versicherungsfall, da es kaum eine Scheibe gibt, die keinen Kratzer hat.

Es ist allerdings unerheblich, ob die Scheibe nun mittendurch gesprungen ist, nur eine ganz kleine Ecke abgebrochen ist oder von einer Lochbohrung in der Bodenplatte ein Sprung zur Seite läuft. Wichtig ist, daß der Sprung von der einen Oberfläche bis zu anderen durchgeht.

Unwichtig ist auch, wodurch der Bruch entstanden ist. Die Glasbruchversicherung ist eine Allgefahrenversicherung, daß heißt, ob euch selbst beim Wasserwechsel der Eimer aus der Hand fällt, Steinaufbauten in die Scheibe fallen oder jemand anderes den Glasbruch herbeiführt, ist nicht relevant. Wenn eine Scheibe im Sinne der Definition zerbrochen ist, ist der ersatzpflichtige Versicherungsfall eingetreten.

Während es in der Hausratversicherung für den Schadenfall egal ist, ob das Wasser aus einem undicht gewordenen oder einem zerbrochenen Aquarium kommt, macht es bei der Glasbruchversicherung einen erheblichen Unterschied. Ein undichtes Aquarium, das ansonsten heil ist, stellt nämlich nach obiger Definition keinen Glasbruchschaden dar und ist somit auch nicht ersatzpflichtig!

Was ersetzt die Versicherung im Schadenfall?

Versichert gilt der Ersatz der beschädigten Scheibe inkl. der Reparaturkosten in Form von Naturalersatz!

Was heißt das?

1. Die zerbrochene Scheibe ist der Schadenfall. Genauer gesagt: Es ist nicht das Aquarium der Schadenfall, sondern die zerbrochene Scheibe. Oder anders ausgedrückt: Ihr habt nicht Anspruch auf ein neues Aquarium, sondern auf die Reparatur der zerbrochenen Scheibe(n). Da im Normalfall bei kleineren Becken die Reparaturkosten einer Scheibe, den Wert eines neuen Aquariums übersteigen, stimmt der Versicherer meistens der Anschaffung eines komplett neuen Aquariums zu. Eingeklebte Filter, wie häufig bei Aquarien der Firma Juwel vorhanden, werden dabei nicht mitersetzt, weil es sich um ein Elektrogerät handelt. Aus Glas eingeklebte Innenfilterkammern werden dagegen schon ersetzt, allerdings nur die Glaskammern und nicht die zugehörige Pumpe.

Bei großen Aquarien, insbesondere bei speziellen Anfertigungen, die eventuell sogar bei Neuanschaffung erst im Standraum geklebt wurden, wird der Versicherer prüfen, was preisgünstiger ist, eine Reparatur oder eine Neuanschaffung.

2. Naturalersatz bedeutet, daß der Versicherer Ersatz leistet, indem er euch die zerbrochenen Scheiben in gleicher Art und Güte erneuert. Ein Bargeldersatz nach Kostenvoranschlag ist von den Versicherungsbedingungen her nicht vorgesehen. Und somit habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Wenn Ihr etwas anderes wünscht als eine Reparatur des Schadens, braucht der Versicherer dem nicht zuzustimmen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr aufgrund des Schadens ein anderes, vielleicht größeres Aquarium anschaffen möchtet.

Diese Naturalersatzregelung ist einzigartig und gibt es nur in der Glasversicherung. Sie behält dem Versicherer auch das Recht vor, die Reparaturfirma selbst auszusuchen.

In der Praxis wird bei der Regulierung allerdings recht locker verfahren, so daß der Versicherer oftmals auch entgegenkommender Weise bar reguliert.

Ferner solltet Ihr folgendes beachten:
Wenn Ihr euer Aquarium versichert habt, steht im Versicherungsschein oft eine Formulierung in der Art "Es gilt ein Aquarium mit 200 Liter Inhalt versichert". Diese Formulierung ist eine genaue Bezeichnung des Aquariums und hat versicherungstechnisch folgende Konsequenz:

Es gilt genau ein Aquarium mit 200 Litern Inhalt versichert. Das heißt, wenn Ihr zwei Aquarien mit 200 Litern Inhalt habt, besteht eine Unterversicherung zu 50 %. Bei drei Aquarien wäre die Unterversicherung dann noch größer usw.. Die Konsequenzen einer Unterversicherung habe ich schon bei der Hausratversicherung erläutert und gehe daher nicht mehr darauf ein. Es muß also jedes einzelne Aquarium dem Versicherer angegeben werden.

Falls Ihr, nachdem Ihr eure Versicherung für ein 200 Liter Aquarium abgeschlossen habt, ein anderes Aquarium dazu kauft und dieses hat eine andere Literzahl als das, welches Ihr versichert habt, zum Beispiel 300 Liter, gilt dieses überhaupt nicht versichert! Ihr hättet dann ein Aquarium richtig versichert und eines überhaupt nicht. Mit Unterversicherung hat das dann nichts zu tun. Um Versicherungsschutz für das zweite Becken zu haben, müßtet Ihr es beim Versicher als Aquarium mit 300 Liter Inhalt nachmelden.

Denkbar wäre auch der Fall, daß Ihr ein 200 Liter Aquarium versichert habt und durch ein 300 Liter Aquarium ersetzt, so daß das erste Aquarium nicht mehr vorhanden ist. Dann wäre, obwohl Ihr Versicherungsbeiträge für das nicht mehr vorhandene 200 Liter Aquarium zahlt, das 300 Liter Aquarium nicht versichert. Auch hier glauben manche, es gibt dann eine anteilige Regulierung im Verhältnis der Literzahl, nach dem Motto 200 Liter sind versichert, 300 Liter sind vorhanden, also bekommt man zwei Drittel des Schadens ersetzt. Das ist falsch!
Da das 300 Liter Aquarium im Versicherungsschein nicht erwähnt ist, gilt es überhaupt nicht versichert!

Da der Versicherer nicht prüfen kann, was jeder Versicherte zuhause macht und ändert, liegt die Pflicht Änderungen anzuzeigen allein beim Versicherungsnehmer.

Abschließend ist noch zu sagen, daß über die Glasbruchversicherung nur der Ersatz der zerbrochen Scheiben versichert gilt. Aufräumkosten und ähnliches gelten hierüber nicht versichert. Diese würden wiederum von der Hausratversicherung ersetzt werden, soweit eine besteht.

Zum Preis der Glasbruchversicherung für Aquarien läßt sich kaum etwas sagen, da dieses von den Versicherern zu unterschiedlich gehandhabt wird. Es lohnt sich aber häufig bei örtlichen Aquarienvereinen nachzufragen, da es auch hierüber Möglichkeiten gibt ein Aquarium preisgünstig zu versichern. Viele Aquarienvereine haben ein besonderes Abkommen mit einem Versicherer getroffen, wonach Aquarien preisgünstig über den Verein versichert werden können.

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