AQ-Versicherung Teil 6 (letzter Teil)
6. Die Haushaltgeräteversicherung (auch Elektro- und Gasgeräteversicherung genannt)
Die Haushaltsgeräteversicherung deckt Schäden an allen Elektro- und Gasgeräten des Haushalts ab, die durch Kurzschluß, Fabrikationsfehler, unsachgemäße Handhabung und elektrische Defekte, die nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind, entstanden sind. Kurz gesagt ist fast jeder Schadenfall an einem Elektrogerät versichert, wenn es sich nicht um Verschleiß (also normale Abnutzung) handelt.
Zu den Elektro- und Gasgeräten zählen alle Geräte, die im Haushalt vorhanden sind, also Fernseher, Gas- oder Elektroherd, Haartrockner, Toaster, usw. und natürlich elektrisches Aquarienzubehör, wie Beleuchtung, Heizung und Pumpen.
Diese Versicherung wir nur für alle Geräte des Haushalts angeboten. Elektrisches Aquarienzubhör allein zu versichern, ist nicht möglich.
Was sollte man besonders beachten?
In dieser Versicherung ist fast immer eine Selbstbeteiligung im Schadenfall mit eingebaut, meistens wie folgt formuliert:
Selbstbeteiligung im Schadenfall 10 %, mindestens 25,- €
Das bedeutet, daß Ihr bei kleineren Schäden mindestens 25,- € selber tragen müßt und bei größeren Schäden 10 % von der Schadenhöhe bei der Regulierung abgezogen bekommt.
Beispiel:
Schaden: Ein Toaster für 40,- €.
Nach Abzug der Mindestselbstbeteiligung von 25,- € bekommt Ihr 15,- € erstattet.
Schaden: Ein Elektroherd für 1.000,- €.
Nach Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % (= 100,- €) bekommt Ihr 900,- € erstattet.
Wer heute einen Vertrag neu abschließt, hat den Neuwert versichert. Wer einen bestehenden Vertrag hat, sollte prüfen ob schon der Neuwert versichert gilt oder ob, wie früher üblich, noch der Zeitwert Versicherungsgrundlage ist.
Die Begriffe Neuwert und Zeitwert habe ich schon bei der Hausratversicherung erklärt und gehe daher nicht mehr darauf ein.
Diese Versicherung wird nur von wenigen Versicherungen angeboten. Falls Ihr Interesse daran habt und euer Versicherungsbetreuer teilt euch mit, daß es diese Versicherung bei ihm nicht gibt, müßt Ihr einfach mal bei einem anderen Versicherer nachfragen.
Zum Preis dieser Versicherung läßt sich nicht viel sagen, weil der im wesentlichen von euren mengenmäßig vorhandenen Elektrogeräten abhängt.
7. Was solltet Ihr im Schadenfall beachten?
Grundsätzlich gilt, daß Ihr eurem Versicherer den Schaden nachweisen müßt und nicht er euch. Dies wird oftmals verkannt.
Wenn durch euer Verhalten der Schaden in der Höhe und dem Umfang nach für den Versicherer nicht prüfbar ist, ist dieser leistungsfrei und Ihr geht leer aus.
Was heißt das für euch?
Wenn Ihr einen Schaden habt, versucht diesen so gut wie möglich zu dokumentieren!
Schreibt euch möglichst sofort auf wann der Schaden eingetreten ist (Tag - Uhrzeit).
Falls andere Personen beteiligt sind (Haftpflichtschaden) notiert deren Namen und Anschrift.
Werft auf keinen Fall etwas von den beschädigten Sachen weg, bevor der Schaden nicht reguliert ist. Ein Schadennachweis wird sonst ganz, ganz schwer für euch.
Falls Ihr durch Aufräumarbeiten Veränderungen schafft, versucht den ursprünglichen Schadenzustand zu fotografieren. Fotos sind in jedem Fall immer ein guter Nachweis.
Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Wartet mit der Meldung nicht erst Tage oder Wochen. Auch das erschwert für den Versicherer die Prüfung und für euch den Nachweis.
Holt euch nach Möglichkeit sofort (telefonisch) von eurer Versicherung Weisung ein, wie Ihr euch verhalten sollt.
Wenn Ihr telefoniert, schreibt euch von Anfang an auf mit wem Ihr was und wann besprochen habt. Es bringt letztendlich nichts, wenn Ihr vielleicht falsche Anweisungen bekommen habt, aber "Ross und Reiter" nicht nennen könnt.
Markus Schwarz, Münster-Albersloh